In unserem Land wurden die Erdbebenvorschriften insgesamt 7 Mal überarbeitet, darunter 1947, 1953, 1961, 1968, 1975, 1998 und noch immer in Kraft 2007.
In diesen ausgearbeiteten Regelwerken werden die Mindestbedingungen für die erdbebensichere Bemessung und Errichtung von Gebäuden unter Berücksichtigung der Erdbebenzone und der Bodenbeschaffenheit des Gebäudes angegeben. Als Ergebnis von 8 Workshops mit den Mitgliedern der Verordnungsvorbereitungskommission und der 110 Unterarbeitsgruppe wurde die Erdbebenverordnung aktualisiert und im Amtsblatt vom 18. März 2018 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
