Gençtürk wies darauf hin, dass die Türkei ein Erdbebengebiet ist, und sagte: „Erdbeben sind ein Naturgesetz. Wir müssen alle unsere Gebäude erdbebensicher machen, um nicht von den Folgen eines Erdbebens betroffen zu sein. Unsere Aufgabe besteht nun darin, die Gebäude, die wir nicht erdbebensicher machen konnten und die vom Erdbeben betroffen sind, erdbebensicher zu machen. Dabei müssen wir für jedes Gebäude eine individuelle Untersuchung und Lösung vorlegen. Das Gebäude muss in jeder Hinsicht untersucht und geprüft werden, und als Ergebnis muss festgestellt werden, dass 1. das Gebäude stabil ist; es sind keine Maßnahmen erforderlich; 2. das Gebäude riskant ist; es muss verstärkt werden; 3. das Gebäude nicht stabil ist; es muss abgerissen werden. Unser heutiges Thema ist die Bewertung bestehender Gebäudesysteme unter Erdbebeneinwirkung und Vorschläge zur Verstärkung. Dazu gehören die Regeln, die nicht nur für als mittelschwer beschädigt eingestufte Gebäude wie in Elazığ, sondern für alle bestehenden Gebäude gelten.“ Bauingenieur Keramettin Gençtürk führte seine Erklärungen wie folgt aus: WIR KÖNNEN BAUWERKE IN DREI KLASSEN KLASSIFIZIEREN: A-) Mauerwerkskonstruktionen, B-) Stahlkonstruktionen, C-) Stahlbetonkonstruktionen. Unsere erste Aufgabe beginnt damit, die Konstruktion kennenzulernen: Wir müssen die Kapazität der tragenden Systemelemente der vorhandenen Konstruktion bestimmen. Die Details und Abmessungen des Strukturelements, die Geometrie und Materialeigenschaften des tragenden Systems, experimentelle Daten, Bestimmung des Gründungssystems und der Bodeneigenschaften, Bestimmung von Schäden (bei Konstruktionen als mittelschwer beschädigt, leicht beschädigt klassifiziert), Überprüfung ihrer Konformität mit dem Projekt, falls vorhanden, und Bestimmung des Kenntnisstands der Konstruktion als Ergebnis dieser Daten; mit anderen Worten, Bestimmung des eingeschränkten Kenntnisstands oder des umfassenden Kenntnisstands. Stahlbetonkonstruktionen; -Geometrie (Relief) -Elementdetails -Erkennung der Bewehrung von Säulen und Wänden (5 % Abtragen – 20 % Erkennung mit Geräten) -Materialeigenschaften von Beton; (mindestens 3 Betonkernproben aus Stützen und Wänden von jedem Stockwerk und Entnahme von Kernproben in Schritten von 1 pro 400 m2, nicht weniger als 3 im Erdgeschoss und 2 aus den anderen Stockwerken, insgesamt also nicht weniger als 9.) – Erkennungen werden in Stahlkonstruktionen wie in Stahlbetonkonstruktionen vorgenommen. Zusätzlich werden 20 % der Elementdetails maßlich geprüft und Tests durchgeführt, indem Proben von Schweißnähten oder Bolzen von jedem Stahlelement entnommen werden. Bei der Erkennung von Mauerwerkskonstruktionen werden Vermessung; Elementdetails, Plattentyp, Wandverbindungen, Ringbalken, Wandmaterialtyp zusammen mit den Vermessungsregeln für Stahlbeton- und Stahlkonstruktionen bestimmt. Im Anschluss daran werden die Schadensgrenzen und Schadenszonen der Strukturelemente bestimmt. Wie folgt: – Begrenzter Schaden (SH): begrenztes inelastisches Verhalten im Abschnitt, – Kontrollierter Schaden (KH): sicheres inelastisches Verhalten der Abschnittsfestigkeit, – Schaden vor dem Einsturz (GÖ): zeigt fortgeschrittene inelastische Verhaltensmuster im Abschnitt. Nach diesen Bestimmungen werden die Verstärkungskriterien für die Struktur gemäß den im türkischen Erdbebengesetz festgelegten Mindestleistungszielen für die angestrebte Erdbebenleistung bestehender oder zu verstärkender Strukturen entworfen und die Berechnungsphase beginnt. In der Verstärkungsphase von Strukturen wird daher Folgendes geprüft: - Behebung von Mängeln, die durch Erdbebenschäden verursacht werden können - Gewährleistung der Kontinuität durch Hinzufügen neuer Elemente zur Erhöhung der Erdbebensicherheit. VERSTÄRKUNGSARTEN: - Erhöhung der Elementhaltbarkeit von Stützen-, Balken- und Wandverbindungen, um Erdbebenlasten standzuhalten (Elementverstärkung) - Erhöhung der strukturellen Systemfestigkeit und Verformungskapazität der Struktur. Hinzufügen neu