Verstärkungsmöglichkeit für riskante Gebäude

Verstärkungsmöglichkeit für riskante Gebäude

Generell wurden der 4. Artikel der Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung vom 25.07.2014 im Amtsblatt veröffentlicht und der 8. Artikel der Durchführungsverordnung geändert und den Bauherren die Möglichkeit gegeben, das Gebäude neben dem Abriss zu stärken.


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